Bei
Eintritt eines Todesfalles werden für die Regelung der verschiedensten
Angelegenheiten eine Reihe von wichtigen Urkunden und Papieren
kurzfristig benötigt.
Es empfiehlt sich, folgende Unterlagen zu besorgen:
Bei Eheschließung vor 1958:
Familienstammbuch bzw. die standesamtliche Heiratsurkunde. Bei
Ledigen die standesamtliche Geburtsurkunde.
Bei Geschiedenen die Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil.
Bei Verwitweten die Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen
Ehegatten.
Bei Ehen oder Partnerschaften nach 1958:
Die Ehe- oder Partnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Partnerschaft
und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung sowie die
Geburtsurkunde.
Bei allen:
Aufenthaltsbescheinigung wenn der Sterbeort nicht der Wohnort
ist. Versicherungspolicen, Rentenanpassungsbescheid (e)
Was kann ich bei einem Todesfall zu Hause tun?
Verständigen Sie Ihren Hausarzt.
Wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, rufen Sie bitte die
örtliche ärztliche Notfalldienstzentrale, Tel: (0621) 55 80
222 an.
Rufen Sie uns an. Sie erreichen uns Tag und Nacht, auch an Sonn-
und Feiertagen unter der Rufnummer
Tel: 06234-92 92 40
Bei
einem Todesfall im Krankenhaus, Altenheim oder in einer anderen
Stadt genügt Ihr Anruf bei uns.
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